Urlaubsfotos & Bildrechte: Wenn der Urlaubsschnappschuss teuer wird

Urlaubsfotos & Bildrechte: Wenn der Urlaubsschnappschuss teuer wird

Du sitzt mit deinem Schatz in Paris, im Hintergrund leuchtet der Eiffelturm bei Nacht, hach, ein Moment für die Ewigkeit! Schwupps ist ein Selfie bei Facebook und Instagram hochgeladen. Fatal. Denn dann könnte dir bald Post vom Anwalt ins Haus flattern. Warum, erfährst du in unserem Ratgeber zu Bildrechten und Urlaubsbildern.

Ratgeber

Was sind die beliebtesten Fotomotive? Urlaubsbilder, ganz klar! Ob am Strand, vor Bergkulissen oder mit berühmten Sehenswürdigkeiten: Unsere kostbaren Urlaubsmomente wollen wir am liebsten für die Ewigkeit festhalten – und ein bisschen natürlich auch die Daheimgebliebenen neidisch machen. Was früher beim nächsten Familiengeburtstag rumgereicht wurde und danach im Fotoalbum verblich, bleibt heute jedoch selten so privat.

Heute landen Urlaubsbilder meist direkt bei Facebook, Instagram & Co und sind damit oftmals für eine breite Öffentlichkeit sichtbar. Doch hast du dich eigentlich schon einmal darüber informiert, ob das überhaupt erlaubt ist? Das Thema Urlaubsfotos und Bildrechte ist heikel. Denn inn den seltensten Fällen bist sicher nicht nur du alleine auf der Aufnahme zu sehen sondern auch andere Menschen, Gebäude, Bilder, Skulpturen, Autos mit Kennzeichen und vieles mehr. Hier kommen Bildrechte und Urheberrechte ins Spiel.

Wen darf ich fotografieren?

Generell darfst du natürlich auch im Urlaub los knipsen, so viel du magst. Relevant wird die Frage erst ab einer Veröffentlichung. Dann kann es nämlich passieren, dass Bildrechte von Dritten berührt oder verletzt werden. Denn auch bei Urlaubsaufnahmen gilt das sogenannte “Recht am eigenen Bild” (vgl. Kunsturhebergesetz). Wenn du also auf der spanischen Treppe in Rom sitzt und ein Selfie schießt, bei dem Menschen direkt hinter dir gut erkennbar in deine Kamera lachen, solltest du sie vor deinem Instagram-Post tatsächlich um Erlaubnis fragen.

Jetzt denkst du natürlich, hey, wie sollen die das überhaupt mitbekommen, schließlich folgen die mir bei Instagram gar nicht. Tatsächlich ist es mit dem Geo-Tag des Fotos oder Gesichtserkennungs-Software heutzutage ein Leichtes, auf dein Foto zu stoßen. Also, lieber einmal mehr gefragt als zu wenig. Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Personen als sogenanntes “Beiwerk zum Foto” erscheinen. Das bedeutet, dass die Menschen aus dem Bild nicht hervorstechen dürfen. Angenommen du sitzt also auf der Spanischen Treppe und zehn Stufen oberhalb sitzt eine Gruppe Touristen mit dem Rücken zu dir, brauchst du dir natürlich keine Gedanken machen.

Was darf ich fotografieren?

Damit kommen wir auch schon zum nächsten Punkt: Nicht nur Menschen haben Bildrechte sondern auch Gegenstände können natürlich dem Urheberrecht unterliegen. Das betrifft einerseits Kunstwerke. Du kennst das Schild sicher aus Museen und Ausstellungen: Fotografieren verboten! Doch selbst wenn fotografieren explizit erlaubt ist, schließt das nicht das Recht einer Veröffentlichung mit ein!
Kunstwerke unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers und dürfen nicht ohne eine entsprechende Erlaubnis online gestellt werden. Tricky beim Urheberrecht ist, dass es bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers oder der Künstlerin das geistige Eigentum schützt. Während eine Mona Lisa also nicht mehr durch das allgemeine Urheberrecht abgedeckt ist, ist es ein Andy Warhol aber schon. Mit ein bisschen Pech könntest du also Post von Warhols Erben bekommen, die verlangen, dass du dein schickes Pop-Art-Foto aus dem Netz entfernst.

Theoretisch kann auch die Architektur eines Gebäudes (zum Beispiel des Museum) urheberrechtlich geschützt sein oder Aufnahmen aus anderen Gründen, etwa Sicherheitsbedenken, verboten sein. In etlichen Ländern gibt es Einschränkungen und Fotografieverbote für Regierungsgebäude, Flughäfen, Paläste oder Polizei und Militär. Das Verbot gilt oft auch dann, wenn sich diese nur im Bildhintergrund befinden. Welche Regelung in welchem Land gilt, erfährst du auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Damit nicht genug: Auch Skulpturen oder Installationen im Freien dürfen unter Umständen nicht einfach so fotografiert und veröffentlicht werden. Das gilt etwa auch für das berühmteste Wahrzeichen Frankreichs, von dem Millionen Fotos im Netz existieren: der Eiffelturm. Das Urheberrecht am Turm selbst ist zwar längst erloschen, jedoch ist die nächtliche Lichtinstallation urheberrechtlich geschützt! Die Betreiberfirma SETE (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) beansprucht die Veröffentlichungsrechte an dem beleuchteten Eiffelturm für sich. Nachtaufnahmen des illuminierten Eiffelturms dürfen ohne Genehmigung der Betreiberfirma offiziell nicht veröffentlicht werden, weder für kommerzielle noch für private Aufnahmen. Also: Vor dem nächsten Blog-Post mit funkelndem Eiffelturm besser eine Genehmigung per Mail einholen!

Was ist mit meinen eigenen Rechten?

Umgekehrt solltest du während deinen Reisen auch auf deine eigenen Bildrechte achten. Bevor du dein gesamtes Fotoalbum des letzten Mallorca-Urlaubs bei Facebook hochlädst, empfiehlt es sich einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen, welche Rechte beim Hochladen an den Betreiber abgetreten werden. So steht beispielsweise in den AGBs von Facebook geschrieben:

"Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (...)."

Damit ist es Facebook rein rechtlich erlaubt, jedes von dir gepostete Bild auf Facebook nach eigenem Interesse zu verwenden. Ganz egal wo, ganz egal wofür. Facebook kann deine Inhalte sogar weiterverkaufen. Und zwar ohne, dass du auch nur einen Cent dafür bekommst. Interessant, oder?

Sei dir bewusst: Das Internet vergisst nie! Urlaubsbilder, die einmal im Internet gelandet sind, werden in der Regel für immer dort zu finden sein, auch wenn du sie später einmal löscht. Das gilt im Grunde natürlich für alle Fotos, aber die Bildrechte von Urlaubsfotos sind ein besonders sensibler Bereich. Die halbnackten Fotos mit Sangria-Eimer am Ballermann findest du heute vielleicht lustig, aber ob dir dein Arbeitgeber später auch sein Like dafür geben wird?

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