Urlaub auf der Baustelle: So rettest du deine Ferien

Urlaub auf der Baustelle: So rettest du deine Ferien

Du sitzt im Flieger und freust dich auf Ruhe und Erholung. Doch am Hotel warten stattdessen Bagger und Baulärm auf dich. Was tun? Wir geben dir Tipps, wie du direkt handeln und deine Ferien retten kannst. Das Wichtigste ist nämlich: Keine Zeit verlieren!

Ratgeber

Urlaub auf der Baustelle – So könnt ihr den Urlaub retten

Zuerst könnt ihr euch natürlich an der Rezeption des Hotels beschweren und bitten euch ein anderes Zimmer zu geben. Sollte das Hotel keine ruhige Alternative haben, dann könnt ihr euch an den Reiseveranstalter vor Ort wenden. Sucht die "Sprechstunden" der Mitarbeiter des Reiseveranstalters auf. Diese finden in der Hochsaison am Urlaubsort in bestimmten Hotels oder anderen Locations statt. Die Informationen zu dieser "Sprechstunde" erhaltet ihr direkt beim Reiseveranstalter oder an der Rezeption. Schildert den Mitarbeitern euer Lärmproblem. Der Reiseveranstalter sollte dann handeln und euch ein ruhiges Zimmer organisieren oder die Umbuchung in ein anderes Hotel vornehmen. Hier kann es auch passieren, dass ein Aufpreis gezahlt werden muss. In jedem Fall lohnt es sich direkt am Urlaubsort das Problem anzugehen, um den Urlaub und die Ruhe genießen zu können.

Das ist zu tun, wenn Baumaßnahmen den Urlaub stören

Ihr könnt natürlich auch im Anschluss an die Reise den Zustand beim Reiseveranstalter einklagen und euch somit einen Teil des Reisepreises zurückholen. Dazu ist es ratsam ein Lärmtagebuch zu führen. Hier sollte erfasst werden zu welchen Zeiten es laut war und wie intensiv der Baulärm zu hören war. Dazu sollten die verschiedenen Formen des Lärms erfasst werden. Es ist außerdem ratsam Fotos von der Baustelle aufzunehmen. Diese können dem Lärmtagebuch hinzugefügt werden. Der Grund für diese genaue Dokumentation ist die Höhe des Schadensersatzes. Das geführte Lärmtagebuch muss spätestens innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter vorgelegt werden. Daraus können dann Minderungen des Reisepreises oder ein Schadensersatz resultieren.

Diese Schadensersatzleistungen stehen dir zu

Über die Höhe eines Schadensersatzes bei einem Urlaub auf der Baustelle gibt es bereits verschiedene Gerichtsurteile. In erster Linie sollte versucht werden eine Minderung des Reisepreise geltend gemacht zu werden. Bei erheblicher Belästigung können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Lösungen

  • Wenn in dem gebuchten Hotel eine lärmende Baustelle ist, dann ist eine Minderung des Reisepreises von bis zu 60 Prozent möglich. In diesem Fall sind auch Schadensersatzansprüche möglich, da die Urlaubszeit nicht zur Erholung genutzt werden kann.
  • Befindet sich die Baustelle hingegen vor dem Hotel oder in unmittelbarer Nähe des Hotels so ist eine Minderung des Reisepreises von bis zu 30 Prozent möglich. Darunter zählen Lärmbelästigungen durch Bulldozer, eine Kreissäge oder einen Presslufthammer.
  • Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich zudem danach an welchen Tageszeiten (tagsüber/nachts) und wie lange der Lärm zu hören ist. Eine Belästigung, die mehrere Stunden oder Tage andauert, ist in jedem Fall für eine Minderung des Reisepreises anzusetzen.
  • Sollte der Reiseveranstalter nicht auf ihre Mängelanzeigen reagieren könnt ihr mit einem Anwalt euer Recht einklagen. Die meisten Reiseveranstalter werden dann versuchen die Sache außerhalb des Gerichts zu klären, um die Kosten eines Prozesses zu sparen. Andernfalls müsst ihr euch auf den Gerichtsprozess einlassen, sollte eure Mängelanzeige aber berechtigt sein, dann habt ihr gute Chancen den Prozess auch zu gewinnen. Weitere Informationen zum Schadensersatz und zur Minderungshöhe des Reisepreises kannst du der sogenannten Frankfurter Tabelle entnehmen.

Nicht alles was laut ist, ist Lärm

Es gibt verschiedene Punkte, die nicht unter eine Lärmbelästigung zählen, die zur Minderung des Reisepreises führen. Dazu zählt vor allem der Lärm von Kindern. Dieser ist nicht Minderungsfähig. Lärm durch Kinder muss in jedem Fall ertragen werden. Diesem Punkt kann jedoch direkt bei der Buchung entgegen gewirkt werden. Hier bieten sich Erwachsenenhotels an. Diese bieten Ruhe und keine tobenden Kinder. Ebenfalls ein hellhöriges Zimmer ist nicht zur Minderung des Reisepreises geeignet. Sollte die Nachtruhe beispielsweise durch andere Gäste auf dem Gang oder so gestört werden dann müsst ihr ebenfalls damit leben. Ihr könnt dann höchstens an der Rezeption fragen, ob ihr das Zimmer wechseln könnt und eher ein Zimmer am Ende des Ganges bekommt. In diesem Fall muss die Rezeption aber nicht auf euren Wunsch eingehen.

Am besten vor der Reise informieren

Eine weitere Grenze des Lärms sind beispielsweise die Abendveranstaltungen des Hotels. Diese finden in der Hochsaison jeden Abend statt. Die Hotelgäste sind eingeladen daran teilzunehmen. Sie dauern oft bis in die Abendstunden an. Auch hier gibt es keine Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, da die Veranstaltungen bereits bei der Buchung angezeigt wurden. Sollte das Hotel diese Veranstaltungen jedoch nicht im Katalog erwähnen, besteht die Möglichkeit Schadensersatz einzufordern. Andernfalls gibt es immer noch die Möglichkeit an der Rezeption, um ein Zimmer auf der anderen Seite des Hotels zu bitten. Die Zimmer zur Poolseite sind meist lauter.

Lasst euch also durch den Baustellenlärm nicht den Urlaub vermiesen, sondern reagiert gleich. Ansonsten habt ihr im Nachhinein immer noch die Möglichkeit euch einen Teil des Geldes zurückzuholen. Den vertanen Urlaub könnt ihr damit allerdings auch nicht zurückholen. Informiert euch am besten vor der Reise bei eurem Reiseveranstalter wie ihr euch in diesen Situationen verhalten sollt.

Noch Fragen?

Bei weiteren Belangen rund um Ärgernisse im Urlaub wie Flugverspätungen, Umbuchungen durch den Reiseveranstalter oder Reisemängel vor Ort könnt ihr euch an den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wenden. Diese stellen einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Reiserecht und Reisemängel zur Verfügung. Dort findet ihr weitere Informationen zu Reisepreisminderung und was bei Schimmel, Ungeziefer oder Baulärm im Hotel zu tun ist. Den kostenlosen Ratgeber findet ihr hier

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